Baugenehmigung und Bauantrag

Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen.
 
Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens
 
Als Bauherr müssen Sie den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen in mindestens 3-facher Ausfertigung beim Amt für Planen-Bauen-Technik der Stadt Furtwangen im Schwarzwald einreichen. Liegt das Bauvorhaben in einem der Ortsteile, müssen die Unterlagen in 4-facher Ausfertigung eingereicht werden.  
 
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherr und vom Planverfasser unterschrieben werden. Die Stadtverwaltung wird zunächst die planungsrechtliche Zuordnung prüfen, gegebenenfalls eine Angrenzerbenachrichtigung durchführen sowie eine Reihe weiterer, vorgeschriebener Prüfungen hinsichtlich der Erschließung, Ver- und Entsorgung, Abstandsregelungen usw. vornehmen. Mehrfertigungen der Antrags- und Planunterlagen werden parallel durch die Stadtverwaltung an die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis weitergeleitet. Über die Erteilung des Einvernehmens muss abschließend gegebenenfalls ein Ortschaftsrat, der Technische- und Umweltausschuss oder der Gemeinderat entscheiden. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen. In der Regel dauert das Verfahren vier Monate.