Wasser- und Schmutzwasserabschlagszahlung am 1. Mai fällig

Die Stadtverwaltung Furtwangen im Schwarzwald weist darauf hin, dass der zweite Abschlagsbetrag (März/April) für Wasser und Schmutzwasser fällig ist. Es gibt keine gesonderte Abschlagsrechnung mehr, da der maßgebliche zweimonatliche Betrag auf der Jahresendabrechnung 2023 (Rechnungsdatum: 23. Januar 2024) ausgewiesen ist.

Um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen und negative Folgen eines Zahlungsverzuges zu vermeiden, wird empfohlen, der Stadtverwaltung Furtwangen eine Einzugsermächtigung zu erteilen (Stadtkasse Telefon 939-154). Für eventuelle Rückfragen steht Tina Kreutz, Telefon 939-152, zur Verfügung.